Der 50. Bayerische
Ärztetag hat am 12. Oktober 1997 die folgende Berufsordnung für die Ärzte Bayerns
beschlossen. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Gesundheit hat mit Bescheid vom 24. Oktober 1997
- Nr. VII 2/8502/7/97 - die Berufsordnung genehmigt:
Berufsordnung für die Ärzte Bayerns
| Gelöbnis und Präambel |
| Regeln zur Berufsausübung |
| Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung) |
| Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen Berufspflichten |
| Inkrafttreten |
Beim Text dieser Berufsordnung für die Ärzte Bayerns handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.