Beim Text dieser Verordnung über die Qualität der Badegewässer handelt es sich um eine Abschrift. Sie wurde nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Irrtümer und Fehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Verordnung
vom
20. Juli 1998
(BayGVBl S. 504)
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