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Umweltlexikon
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Eingriffe in Natur und Landschaft
Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung der Erdoberfläche, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich oder dauerhaft beeinträchtigen können, werden als Eingriffe bezeichnet (z.B. Straßenbau, Kiesabbau, Auffüllung von Tümpeln, Umwandlung von Wiesen in Parkplätze). Um unsere begrenzten Naturgüter zu sichern, müssen vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen und unvermeidbare durch Pflege- und Rekultivierungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Sind die Beeinträchtigungen nicht ausgleichbar, darf der Eingriff nicht durchgeführt werden, falls die Naturschutzbelange bei der Abwägung aller Interessen vorgehen. Sind andere Interessen vorrangig, kann der Eingriff zwar erfolgen, der Verursacher kann jedoch zu Ersatzmaßnahmen verpflichtet werden.
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